Abbruch-Konzepte
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Rückbau- und Abbrucharbeiten in allen gängigen Verfahren, Sprengung, Entkernung, Verschrottung, Betonsägen, Altlasten- und Bodensanierung, Flächenrecycling, Reinigung von kontaminiertem Grundwasser, Entsorgung, Verwertung und Recycling der Abbruchmassen ... sowie alles, was komplexe Ausschreibungen für Abbruch- und Rückbauarbeiten betrifft.
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Abbrucharbeiten
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Erdarbeiten / Erdbau
- Heidelberg
Stand: 31.11.2011
Eckert Erdbau und Industrieabbruch GmbH
Deubacher Str. 3
97922 Lauda-Königshofen
Telefon: 09343-6201-0
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Abbrucharbeiten von A-Z
Abbruch
mit Abbruch bezeichnet man das komplette oder teilweise Zerstören und Entsorgen von Hoch- und Tiefbauten aller Art durch ein Abbruchunternehmen oder Abbruchfirma. Hierbei kommen Abbruchgeräte wie die Abrissbirne, Bagger mit Hydraulikhammer oder Longfrontbagger mit Betonzange oder Sortiergreifer zum Einsatz. Gerade bei Betonbauten kann der Abbruch ein Prozess von Monaten mit viel Lärm- und Staubentwicklung sein. Bei größeren Bauten wird daher die Sprengung bevorzugt, sofern es die örtlichen Gegebenheiten erlauben. Sollen nur Teile abgebrochen werden, so kommen eher Abbruchgeräte wie Betonsäge oder Kernbohrgeräte zum Einsatz. Die unterschiedlichen Abbruchverfahren, die einzeln und kombiniert angewendet werden können, lauten wie folgt:
- Abgreifen
- Einschlagen
- Eindrücken
- Einziehen
- Stemmen
- Pressschneiden
- Scherschneiden
- Spalten
- Demontieren
- Sprengen
- Bohren
- Sägen
- Thermisches Trennen (Brennen)
- Fräsen
- Hochdruckschneiden und -fräsen
Für die meisten Abbrucharbeiten sind besondere Abbruchgenehmigungen erforderlich in denen das Abbruchverfahren genau beschrieben wird. Auch bei einem Teilabbruch innerhalb eines Hauses kann eine Abbruchgenehmigung erforderlich werden, insbesondere wenn tragende Bauteile abgebrochen werden sollen oder wenn brandschutzrelevante Bauteile von den Abbruchmaßnahmen betroffen sind. Da nicht nur beim Abbruch sondern auch bei einem zum Abbruch vorgesehenes Bauwerk oder Abbruchhaus besondere Gefahren auftreten, ist die Absicherung gegen unbefugtes Betreten besonders wichtig. Schwierige Abbruchvorhaben (z. B. Abbruch mit Großgerät, Sprengen, etc.) dürfen erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Abbruchanweisung des Abbruchunternehmers auf der Baustelle vorliegt. Die geplanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sind mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) abzustimmen.
Abbruch Abfälle
In der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) § 8 sind die Regeln für die Getrennthaltung und Anforderungen an die Vorbehandlung von Bau- und Abbruchabfällen definiert.
Entscheidend für die Entsorgung der Abbruchabfälle ist zunächst, ob Abfälle wie Glas, Metalle, Kunststoffe und bestimmte mineralische Anteile getrennt anfallen oder nicht. Fallen sie getrennt an, so sind diese auch weiterhin getrennt zu halten. Ansonsten muß bei gemeinsamer Erfassung eine sortenreine Sortierung und in jedem Fall eine anschließende Verwertung zu erfolgen.
- Unbelasteter Bauschutt wie Beton, Mauerwerk werden noch auf der Baustelle einer mobilen Recyclinganlage zugeführt und zu Schotter aufbereitet.
- Metalle werden getrennt
- Glas muss der Verwertung zugeführt werden.
Abbruch Hammer
Hydraulikmeißel, Hydraulikhammer oder auch nur Meißel, arbeiten ähnlich wie ein überdimensionierter Kompressorhammer, allerdings mit einer ungleich viel höheren Leistung. Beton und Stahlbeton wird dabei
zertrümmert. Es gibt unterschiedliche Hammergrößen, für kleine und große Bagger und auch unterschiedliche Meißelarten. Der Leistungsbereich variiert dabei sehr stark. Die Formel doppeltes Gewicht bringt doppelte Leistung stimmt hier nicht. Mit einem 20 to Bagger und dazu passendem Hammer sind Tagesleistungen um die 50 m³ Betonabbruch möglich. Mit einem 40 to Bagger sind dagegen 150 m³ Betonabbruch und mehr, kein Problem.
Abbrucharbeiten
- Die Vorbereitung und die Durchführung von Abbrucharbeiten werden von verschiedenen Einflüssen bestimmt. Während die Quantität der durchzuführenden Abbrucharbeiten durch die einzelnen Unternehmen nicht weiter beeinflusst werden kann, steigen hingegen die qualitativen Ansprüche ständig weiter. Der erhöhte Anspruch beginnt schon bei einer umfangreichen Planung der Abbrucharbeiten. Angefangen bei der gründlichen Vorbereitung, über die konkrete Durchführung bis hin zur abschließenden Abnahme und Abrechnung. Weiter steigende Anforderungen an den Arbeitsschutz, wie die fachgerechte und umweltverträgliche Entsorgung von Bauschutt und der richtige Umgang mit Gefahrund Schadstoffen machen die Abbrucharbeiten zu einem höchst komplexen Unterfangen.
Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung aller Abbrucharbeiten ist das perfekte Zusammenspiel zwischen Auftraggeber und dem ausführenden Unternehmen. Zwischen beiden Parteien müssen im Vorfeld Modalitäten wie die vorschriftsmäßige Umsetzung der Abbrucharbeiten, die konkrete Wahl des Abbruchverfahrens, die Wirtschaftlichkeit der Arbeiten oder die fachgerechte Entsorgung des Bauschutts geklärt werden. Ein maßgeblicher Kostenfaktor bei jedem Abbruch ist die Entsorgung des frei werdenden Materials. Handelt es sich um unbelastetes Material, bietet sich in aller Regel eine stoffliche Verwertung direkt an der Baustelle oder in nächster Nähe an, da hier die größte Wirtschaftlichkeit zu erwarten ist. Zur Umsetzung ist eine strikte Trennung der Baustoffe wie Schutt, Holz, Kunststoff, Metall oder Glas von Anfang an notwendig.
Die Entsorgung von schadstoffhaltigen Materialien gestaltet sich deutlich schwieriger. Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, das abzureißende Objekt schon vor Vergabe des Abbruch-Auftrags eingehend auf schädliche Stoffe untersuchen zu lassen. Die aus den Untersuchungen resultierenden Ergebnisse sind dann die Grundlage für die Wahl des Abbruchunternehmens und des Abbruchverfahrens. Sollten erst während der Abbrucharbeiten Gefahrenstoffe entdeckt werden, so ist der Bauherr umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Nach genauer Prüfung auf Schadstoffart und Vorkommen muss dann zusammen mit dem Auftraggeber entschieden werden, auf welche Weise die belasteten Materialien entsorgt werden. Der nun geänderte Ablauf der Abbrucharbeiten muss gegebenenfalls neu strukturiert werden
Abbruchgenehmigung
Das Antrags- und Genehmigungsverfahren bei Abbruchvorhaben ist leider nicht bundeseinheitlich geregelt. Je nach Abbruchobjekt werden vom Bauherrn umfangreiche Angaben verlangt:
Im Einzelnen:
- Name und Anschrift des Bauherrn
- Bezeichnung des Abbruchvorhabens,
- Angaben zum Abbruch Grundstück Daten des Abbruchobjektes, (Höhe, Zahl der Geschosse, Rauminhalt, Grenzabstände),
- Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Fotos,
- Beschreibung des Objektes
- Beschreibung der in dem Objekt befindlichen gefährlichen Stoffe (Lage, Menge, Art,
- Abbruchverfahren, geplanter Abbruchablauf,
- Maßnahmen zum Schutz besonderer Anlagen Schutzmaßnahmen gegen Immissionen,
- Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle,
- Standsicherheitsnachweis angrenzender Gebäude, Angaben zur Entsorgung des Abbruchmaterials und der gefährlichen Stoffe.
- Und vieles mehr...
Die Adresse der zuständigen Antragstelle erhalten Sie von Ihrem örtlichen Bauamt.
Abbruchhaus
Das Abbruchhaus (auch Abrisshaus oder Schrottimmobilie genannt) ist ein Haus oder Gebäude, das entweder zum Abbrechen bzw. Abreißen vorgesehen ist oder gerade abgebrochen wird.
Die Gründe für den Abbruch von Gebäuden können sehr unterschiedlich sein. Die wichtigsten sind die Unbrauchbarkeit, Unvermietbarkeit oder Unverwertbarkeit durch Brand oder andere Gebäudeschäden (Sturm, Hochwasser, Baufälligkeit, Befall des Bauholzes durch Schädlinge u. ä.), die so genannte Entkernung von Wohngebieten, Industrie- oder Gewerbegebieten, Alterung, Neubebauung von Grundstücken oder auch Preisveränderungen und Spekulationen auf dem Immobilienmarkt.
Abbruchhäuser wurden und werden oftmals von Hausbesetzern besetzt, die diese in Form der so genannten "Instandbesetzung" zu Wohnzwecken und für kulturelle Vorhaben nutzen.
Der Abbruch erfolgt von Hand mit Spitzhacke und Schaufel, mechanisch mit Hydromeisel, Betonzange oder Abrissbirne bzw. durch Sprengung. Die Wertstoffe werden entweder als Abbruchsteine oder Recyclingmaterial wieder verwendet, vorschriftsmäßig wiederverwertet bzw. entsorgt.
Abbruchlöffel
- Für Gebäude in Ziegelbauweise kommen neben den Abbruchgreifern immer häufiger Abbruchlöffel zum Einsatz. Bei den Abbruchlöffeln handelt es sich um Baggerlöffel in schwerer Ausführung, die über einen Klappmechanismus oder Niederhaltearme mit mechanischer oder hydraulischer Steuerung verfügen. Die Löffel entwickeln zwar nur eine geringe Brechkraft, eignen sich aber hervorragend zur Zerstörung des Mauerwerks und zum Greifen von Balken, Stahlträgern oder Rohren. Per Schnellwechselsystem sind die Abbruchlöffel schnell montiert und einsatzbereit. Die hydraulischen Konstruktionen benötigen zusätzlich einen Hydraulikzylinder und eine passende Hydraulikanlage, sind aber in ihrer Funktion sehr flexibel und können problemlos an die jeweilige Situation angepasst werden.
Zu den neuesten Entwicklungen der Abbruchlöffel gehören die Brecherlöffel. In diese Konstruktion sind zusätzlich zu den eigentlichen Löffeln robuste Backenbrecher eingebaut. Der Bagger nimmt das Abbruchmaterial auf, dass dann vom Backenbrecher gebrochen wird. Das recycelte Material tritt an der Rückseite des Brecherlöffels wieder aus.
Voraussetzung für den Brecherlöffel ist eine leistungsstarke Hydraulik und ein massiver Löffelkörper, der zum Bruch des Abbruchmaterials dient. Da man durch den Einsatz des Brecherlöffels die Investition für eine eigenständige Brecheranlage spart, ist diese Variante des Abbruchlöffels besonders wirtschaftlich. Bei Belaglöffeln handelt es sich um schwere Abbruchlöffel mit offenen Seiten und Stahlrippen in einer bestimmten U-Form. Der Bagger schiebt diesen Löffel unter Betondecken, Fahrbahnen oder Fußböden, bis das Material zwischen der oberen und unteren Rippe eingeklemmt ist. Durch die Hebelkraft werden nun großflächige Bruchschollen aus dem Abbruchmaterial herausgebrochen, die im Anschluss direkt auf ein Transportfahrzeug verladen werden können. Einige Modelle dieser Abbruchlöffel verfügen über zusätzliche Aufreißzähne an der Rückseite und speziell geformte Rippen, die die Brechleistung noch weiter erhöhen. Diese Form der Abbruchlöffel ist besonders interessant, wenn möglichst staubfrei und vibrationsarm gearbeitet werden muss. Da man das herausgetrennte Material sofort stückweise für den Abtransport verladen kann, können weitere Kosten für ansonsten notwendige Geräte eingespart werden.
Abbruchunternehmen
- In vielen Bereichen der Gesellschaft fehlt nach wie vor das Verständnis für die hochqualifizierte Arbeit eines Abbruchunternehmens. Nach dem Motto „Das bisschen Abbruch kann doch jeder“ übersehen viele, welche Kompetenz wirklich zum Führen eines Abbruchunternehmens gehört. Die Tätigkeiten eines Abbruchunternehmens liegen in zahlreichen Grenzgebieten, die allesamt bei der fachlichen Ausbildung berücksichtigt werden müssen. Da geht es um Fragen des Umweltschutzes, des Baumaschinenwesens, um die Verfahrenstechnik und um die Sprengtechnik.
Auch die Notwendigkeit, ein professionelles Abbruchunternehmen zu beauftragen, steigt stetig an. Immer öfter müssen alte Bauwerke abgerissen werden, damit neue Gebäudestrukturen entstehen können. Das gilt für Wohn- und Gesellschaftsbauten, genau wie für Industrieanlagen, technische Anlagen oder Verkehrsobjekte. Das alte Klischee, Abbruch sei kein sonderlicher Aufwand, gehört der Vergangenheit an. Heute hat sich die Branche zu einer hochtechnologischen Sparte entwickelt. Neben einem aufwendigen Maschinenpark kommen speziell ausgebildete Planer, Bauleiter, Maschinenführer und Facharbeiter zum Einsatz. Fundierte Kenntnisse im Bereich Statik und Material sind die Voraussetzung für jeden, der in einem Abbruchunternehmen arbeitet. Dazu kommen besondere Ausbildungen im Bereich der Betriebs- und Abbruchsicherheit sowie der umweltgerechten Entsorgung der beim Abbruch frei werdenden Abfallprodukte. Um den nötigen hohen Standard der Branche zu gewährleisten und um eine solide Basis für künftig steigende Ansprüche zu sichern, wurde 2003 der „Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik“ als eigenständiger Ausbildungsberuf festgelegt.
Durch die gezielte Ausbildung soll festgelegt werden, dass ganzheitliche Kenntnisse, die für ein Abbruchunternehmen von höchster Wichtigkeit sind, von Anfang an vermittelt werden. In der Vergangenheit gab es für viele Bereiche Spezialisten, die ihre Fachkenntnisse allerdings nur in seltenen Fällen direkt im Zusammenhang mit der Abbruchtechnik erlangen konnten. Kein Ausbildungsschema sah alle relevanten Fächer vor, die für die Arbeit eines Abbruchunternehmens notwendig sind. Mit diesem Umdenken und den ständig wachsenden technischen Ansprüchen wird es den Abbruchunternehmen dauerhaft gelingen, sich den gebührenden Platz im Bauwesen und in der öffentlichen Anerkennung zu sichern.
Abbruchzangen
- Abbruchzangen gehören neben den Abbruchhämmern heute zu den am häufigsten eingesetzten Abbruchwerkzeugen. Sie sind wahre Multifunktionswerkzeuge und sind in der Lage, das Materialgefüge zu brechen, es von der Bauwerkstruktur zu trennen und den Bauschutt in seine unterschiedlichen Materialien zu zerkleinern. Das Grundprinzip der Abbruchzangen lässt sich durchaus mit der Wirkungsweise einer Kombizange vergleichen. Über die Zangenarme wird die hydraulische Kraft auf die Brecherbacken übertragen, die wiederum die Struktur des Baumaterials zerstören.
Zum Einsatz kommen vor allem mechanische Abbruchzangen, freidrehende hydraulische Abbruchzangen und hydraulisch drehbare Abbruchzangen. Mechanische Abbruchzangen kommen heute nur noch bei einfachen Abbrucharbeiten zum Einsatz. Da ihre Brechkraft durch den Löffelzylinder des Baggers bestimmt wird, ist ihre Leistungsfähigkeit beschränkt. Moderne Formen verfügen zusätzlich über Schneidmesser, mit denen auch Bewehrungsstahl geschnitten werden kann. Ist der Anbau der Zangen mit einer festen Konstruktion gelöst, ist die Beweglichkeit insgesamt sehr begrenzt. Durch die Verwendung einer Schnellwechseleinrichtung können sehr einfach andere Abbruchwerkzeuge angebracht werden. Freidrehende hydraulische Abbruchzangen waren in den letzten Jahren das hauptsächliche Abbruchwerkzeug. Die einfache Bauweise, eine verwindungssteife Konstruktion und verschleißarme Technik führten zu einer raschen Ablösung der früheren mechanischen Werkzeuge. Mit den hohen Leistungen moderner Hydraulikanlagen konnten extreme Brechkräfte auch bei geringem Einsatzgewicht erreicht werden. Im hinteren Teil der Zangen sind zusätzlich Hartstahlschneiden integriert, die wie eine Schere bei der Zerstörung von allen Stahlbetonkonstruktionen und Rohren wirkt. Eine einfache Bedienungskontrolle und der konsequente Verzicht auf störanfällige Baugruppen machen diesen Zangentyp zu einer kostengünstigen Konstruktion.
Immer höher werdende Reichweiten und die damit immer strenger werdenden Sicherheitsvorschriften machten die Entwicklung der drehbaren Abbruchzangen notwendig. Diese können durch den Baggerfahrer punktgenau am Objekt ausgerichtet werden und ermöglichen immer die optimale Kraftausnutzung der Zangen und deren exakte Positionierung. Hydraulisch drehbare Abbruchzangen entsprechen heute dem letzten Stand der Technik und gelten als das leistungsfähigste Abbruchwerkzeug überhaupt. Leicht auswechselbare Werkzeuge und Verschleißteile so wie eine gewichtsarme Konstruktion machen diese Zangen zudem besonders wirtschaftlich.
Altholz
darf ab dem 01.03.2003 nur in dafür zugelassenen thermischen Behandlungsanlagen Beseitigt werden. Die bisher weit verbreitete Altholzdeponierung ist verboten. Als Abfall anfallendes Altholz wird in Abhängigkeit von der Belastung mit Schadstoffen in 4 Altholzkategorieneingeteilt, von A I (naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz) bis zu A IV (z.B. Bahnschwellen). Ausgenommen von dieser Systematik ist mit PCB belastetes Altholz, also Altholz mit PCB-Gehalten ab 50 mg/kg, da dieses nach den speziellen Bestimmungen der PCB Abfallverordnung entsorgt werden muss.
Die Entsorgungsanlagen berechnen ca 75,- € /to für angeliefertes Altholz Altholz A1-A3 12,-/to bko Biomasse Heizkraftwerk Odenwald.
Damit durch unsachgemäße Altholzentsorgung keine Gefahren für die Umwelt entstehen, hat die Bundesregierung im August 2002 die Altholzverordnung (AltholzV) erlassen. Sie gilt seit März 2003 für alle Erzeuger und Besitzer von Altholz, alle Betreiber von Altholzverwertungs- oder -beseitigungsanlagen, sowie für alle öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und beauftragte Dritte.
Altholz Kategorien
A I:
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner
Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt
wurde.Altholzkategorie A II:
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes
Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und
ohne HolzschutzmittelAltholzkategorie A III:
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel.Altholzkategorie A IV:
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten,
Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das auf Grund seiner
Schadstoffbelastung nicht in die Altholzkategorien A I, Alloder A 111 zugeordnet
werden kann, ausgenommen PCB-Altholz.PCB-Altholz
Altholz, das PCB im Sinne der PCB I PCT-Abfallverordnung ist und nach deren
Vorschriften zu entsorgen ist, insbesondere Dämm- und Schallschutzplatten, die
mit Mitteln behandelt wurden, die polychlorierte Biphenyle enthatten.Altlastensanierung
Die rechtliche Grundlage einer Altlastensanierung ist im Bundesbodenschutzgesetz (BbodSchG) vom 17. März 1998 geregelt.
In § 4 Abs. 3 ist aufgeführt:
„Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.
Hierzu kommen bei Belastungen durch Schadstoffe neben Dekontaminations – auch Sicherungsmaßnahmen in Betracht, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern.
Soweit dies nicht möglich oder unzumutbar ist, sind sonstige Schutz – und Beschränkungsmaßnahmen durchzuführen.
Zur Sanierung ist auch verpflichtet, wer aus handelsrechtlichen oder gesellschaftlichem Rechtsgrund für eine juristische Person einzustehen hat, der ein Grundstück, das mit einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast belastet ist, gehört, und wer das Eigentum an einem solchen Grundstück aufgibt.“
Asbest
- Asbest gilt heute als hochgradig giftiges Abfallprodukt, da seine krebserregende Wirkung auf den Menschen einwandfrei festgestellt wurde. Je nach Faserbindung unterteilt man die Asbestprodukte in fest oder schwach gebunden, ausschlaggebend dabei ist die sogenannte Rohdichte. Schwach gebundene Asbestprodukte liegen in der Regel unter 1000 Kilogramm pro Kubikmeter, fest gebundene Asbestmaterialien über 1400 Kilogramm pro Kubikmeter.
Der Umgang mit allen asbesthaltigen Stoffen unterliegt den Richtlinien der TRGS Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten und für schwach gebundene Produkte zusätzlich den Asbest Richtlinien. Nach diesen Richtlinien darf ein Arbeiter nicht länger als 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden in der Woche mit Asbestarbeiten beschäftigt werden. Zusätzlich sind solche Arbeiten immer beim Gewerbeaufsichtsamt anzumelden.
Werden schwach gebundene Asbestprodukte festgestellt, so unterliegt das weitere Vorgehen ausschließlich der TRGS Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder den Asbest Richtlinien. In diesem Fall muss zunächst eine Sanierungsdringlichkeit festgestellt werden. Im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten kann diese Bewertung entfallen, da das Ziel des Abbruchs ebenfalls die Beseitigung der schädlichen Stoffe ist. Alle Arbeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die über die notwendige Zulassung verfügen. Festgelegt wird dies durch den §39 der Gefahrstoffverordnung. Schwach gebundene Asbestprodukte sind beispielsweise Stopfmassen, Leichtbauplatten, Gewebe, Matten, Schnüre, Pappen oder Schaumstoffe.
Werden Arbeiten an festgebundenen Asbestprodukten durchgeführt, muss die Sachkundeprüfung der TRGS Asbest, Abbruch, Sanierung- oder Instandhaltungsarbeiten abgelegt werden. Selbstverständlich muss das entsprechende Unternehmen zur Durchführung solcher Arbeiten über entsprechend geschulte Mitarbeiter und angemessenes Gerät verfügen. Asbest tritt am häufigsten in Form von glatten oder gewellten Asbest-Zementplatten auf, etwas seltener sind die Vinyl-Asbest-Platten, auch Floor-Plex-Platten genannt. Diese wurden in der Regel mit asbesthaltigem Klebstoff angebracht. In der ehemaligen DDR wurde im großen Stil sogenannter Morinol Fugenkitt benutzt, der ebenfalls mit Asbest vermischt ist. Ihn findet man besonders häufig in den Plattenbauten zwischen den einzelnen Betonfugen.
Asbest
Asbestentsogung- Aufgrund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, ist der Einsatz heute in vielen Ländern verboten, unter anderem in der ganzen EU. Für Sanierungen in Deutschland ist die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest) Grundlage. Da die Beschädigung von Asbest-Produkten zur Freisetzung der Fasern führt, muss die Sanierungsbaustelle in Gebäuden staubdicht von der Umgebung abgeschottet werden. Der Innenbereich muss während der Arbeiten unter Unterdruck gehalten werden. Die Arbeitsbereiche dürfen nur über Schleusensysteme betreten und verlassen werden. In Abbruch Objekten sind am häufigsten ebene und gewellte Asbestzementplatten zu finden. Daneben gibt es Vinyl Asbest-Platten, die häufig mit einem asbesthaltigen Kleber angebracht wurden. In den neuen Bundesländern gibt es den Morinol-Fugenkitt der bei Plattenbauten zwischen den Betonfugen zu finden ist. Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur Firmen ausführen, die über die notwendige Zulassung gemäß § 39 derGefahrstoffverordnung verfügen. Für Arbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten ist der Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ausreichend. Ein Privatmann darf asbesthaltige Baumaterialien (Asbest) weder abbauen noch entsorgen! Derzeit wird Asbest über Klasse II Deponien entsorgt (Hausmülldeponien). Der Preis richtet sich in Deutschland nach der jeweiligen Gebietskörperschaft zwischen 40,- und 200,- €/to.
Aufbruchgerät
- Als Aufbruchgerät wird allgemein eine Zertrümmerungsvorrichtung wie ein Keil, ein Meißel oder ein Dorn, die hydraulisch oder pneumatisch angetrieben wird verstanden. Das Aufbruchgerät kann ein Spezialgerät oder ein Anbaugerät sein. Eine Masse schlägt dabei in vorgegebenem Takt auf das zu zerstörende Objekt ein. Die Fallmasse, also die Masse, mit der zertrümmert wird, entfaltet ihre Wirkung hauptsächlich vertikal nach unten. Die Fallhöhe ist abhängig von der Dichte und der Festigkeit des zu zerstörenden Materials. Im Regelfall beträgt sie aber zwischen 1 und 3 Metern. Die Fallmasse wird zumeist zwischen 0,5 und 7 Tonnen gewählt, wobei das Aufbruchgerät mit 20 bis 120 Schlägen in der Minute arbeitet. Der Fallkeil, der die Fallmasse darstellt, kann an seinen Aufschlagstellen zur Rissbildung oder gänzlichen Zertrümmerung des Baustoffes eingesetzt werden.
Das Aufbruchgerät eignet sich allerdings nicht, um eventuell vorhandene Bewehrungen zu durchtrennen. Bei abnehmender Festigkeit des Betons, insbesondere bei Leichtbeton, lässt die Wirkung des Fallkeils zunehmend nach. Der Grund liegt darin, dass die kinetische Energie, die vom Fallkeil ausgeht, zunehmend in elastische Verformungen umgewandelt wird. Um große Flächen in möglichst kurzer Zeit und bei einer deutlichen Verringerung der Erschütterungen bearbeiten zu können, wurde ein walzenförmiges Aufbruchgerät entwickelt, dass sich besonders zur Zertrümmerung von Betonfahrbahnen und zur Verdichtung von Böden eignet. Auf dem walzenförmigen Körper des Aufbruchgerätes wurden Hartmetallkeile aufgeschweißt, die mit einer Fallhöhe von 1,10 Metern auf den Untergrund einschlagen. Um Abbruch und Zertrümmerung zu optimieren, bewegt sich das Walzengerät mit genau 11 Kilometern pro Stunde. Dieses Aufbruchgerät eignet sich für Betonfahrbahnen mit einer Dicke bis zu 55 cm und für Bitunbeläge mit bis zu 32 cm Dicke.
Für die perfekte Arbeit aller Aufbruchgeräte ist immer das Optimum zwischen dem Abstand der Aufschlagstellen, der erforderlichen Schlagkraft und der entsprechenden Fallhöhe zu bestimmen. Um den zertrümmerten Baustoff später leicht abtransportieren zu können, muss darauf geachtet werden, dass zerstörte Flächen vor dem Abräumen nicht mehr befahren werden.
in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Thüringen, Münsterland, Baden, München, Wiesbaden, Hannover, Königshofen, Düsseldorf, Mainz, Saarbrücken, Dresden, Aalen, Aachen, Aschaffenburg, Augsburg, Baden-Baden, Bad Homburg, Erlangen, industrieabbrüche, Essen, Freiburg, Rhein Main gebiet, Friedrichshafen, in, Fulda, Fürth, Göppingen, Hanau, Hannover, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn, Ingolstadt, Kaiserslautern, Karlsruhe, Kassel, gebiet, Koblenz, bw, hr, industrieabbrüche Köln, in Lauda, Leverkusen, Ludwigshafen, Mannheim, München, Münster, Neu-Ulm, Nürnberg, Offenbach, Passau, Pforzheim, Regensburg, Rüsselsheim, Saarbrücken, NRW, Tauberbischofsheim, Ruhrgebiet, Schweinfurt, Siegen, Dortmund, um, Trier, Tübingen, Ulm, Hamburg, Berlin, raum hamburg, raum berlin, Wiesbaden, Wolfsburg, Worms, Wuppertal, Würzburg, Kulmbach, Bayreuth, stuttgart, frankfurt, mannheim,
Abbruchunternehmen - Abbrucharbeiten
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40 Jahre Eckert. Wir arbeiten deutschlandweit im Bereich
Abbruch, Betonsägen und Erdbau. Im Sommer 2007 wurden die Güterhallen am Busbahnhof in Aschaffenburg abgebrochen. Ein 105 m hoher Industrieschornstein aus Beton wurde in Mainz maschinell abgebaut. Für den Neubau exklusiver Eigentumswohnungen am Main wurde das "Haus des Sports", ein Hallenbad der Sporthochschule Erschütterungsmessungen Würzburg abgebrochen.
Erschütterungsmessungen
im Aufbau:
Unsere Leistungen im Einzelnen: Abbruch, Umweltsanierung, Umweltdienstleistung, Bodensanierung, Grundwassersanierung, Flächensanierung, Flächenrecycling, Renaturierung, Revitalisierung, Wasserreinigung, Grundwasserreinigung, Abdichtungen, Gebäuderückbau, Abbrucharbeiten, Altlasten, Brachflächen, Kontaminationen, Beseitigung, Sanierungsmethoden, Deponiesanierung, Untersuchung, Rückbau, Entsorgung, Demontage, Entwässerung, Tiefbau, Spezialtiefbau, Aushub, Erdbau, Erdarbeiten, Erdaushub, Erdaushubabtransport, Wegebau, Grundbau, Gründungen, Baugrubensicherungen, Hochwasserschutz, Hochwasserschutzprojekte, Hochwasserschutzbauten, Dammsanierung, Dammbau, Deichbau, Deichsanierung, Wasserbau, Lärmschutzwall, Neugestaltung, Wasserhaltung, Ufersicherung, Baumaschinenvermietung, Deponiebau.
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Bild Frankfurt - Rebstöcker Strasse
Bild Mainz- Bausparkasse
Bild Würzburg - Festungsblick
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