Abbruch-Konzepte
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Rückbau- und Abbrucharbeiten in allen gängigen Verfahren, Sprengung, Entkernung, Verschrottung, Betonsägen, Altlasten- und Bodensanierung, Flächenrecycling, Reinigung von kontaminiertem Grundwasser, Entsorgung, Verwertung und Recycling der Abbruchmassen ... sowie alles, was komplexe Ausschreibungen für Abbruch- und Rückbauarbeiten betrifft.
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Betonsägen / Betonbohren
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Stand: 05.08.2009
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Telefon: 09343-6201-0
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Abbrucharbeiten von A-Z
Sanierung
- Im Bauwesen versteht man unter dem Begriff Sanierung die bauliche und technische Wiederherstellung oder die Modernisierung eines Gebäudes, eines Gebäudekomplexes oder eines ganzen Stadtviertels. Ziel einer Sanierung ist es, erhebliche Mängel zu beseitigen und den allgemeinen Lebensstandard deutlich zu erhöhen. Um etwaige Mängel überhaupt feststellen zu können, muss im Vorfeld ein umfassendes Gutachten erstellt werden. Aus diesem Gutachten geht dann hervor, aus welchem Grund Schäden aufgetreten sind, welche Schäden im Einzelnen vorhanden sind und welche Möglichkeiten zur Sanierung notwendig sind bzw. empfohlen werden. Ziel ist die Wiederherstellung des Gebäudes oder des Gebäudekomplexes in einen standardmäßigen Zustand, der nicht nur zweckmäßig ist, sondern eine bessere Lebensqualität als vorher garantiert. Eine Sanierung geht deutlich über die üblichen Instandhaltungsarbeiten hinaus und ist in aller Regel auch mit einer Modernisierung verbunden. In solchen Fällen können erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz zum Zwecke einer Nutzungsanpassung nötig werden.
Bei der Gebäudesanierung geht es hauptsächlich um eine umfassende Reparatur oder die komplette Erneuerung von Bauteilen, Gebäudeabschnitten oder des gesamten Bauwerks. Bei allen betroffenen Gebäuden, die vor dem zweiten Weltkrieg erbaut wurden, spricht man von der sogenannten Altbausanierung. Geht es um die Sanierung von Baudenkmälern, müssen sämtliche Auflagen des Denkmalschutzes beim Umbauvorhaben berücksichtigt werden. Bei den Sanierungsarbeiten gibt es einige typische Maßnahmen. Bei der Dachsanierung wird neben dem Austausch der Dachhaut oftmals der gesamte Dachstuhl erneuert und das Dachgeschoss wohngerecht ausgebaut. Bei der Deckenbalkensanierung werden Holzbalkendecken gestärkt oder neue Balken eingesetzt. Eine energetische Sanierung besteht hauptsächlich aus der Isolierung und Neugestaltung einer Hausfassade zur Optimierung des Heizenergiebedarfs. In diesem Zusammenhang kommt oftmals auch die Kellerhalssanierung zum Tragen, bei der die Außenseiten der Kellerwände abgedichtet werden. Ebenfalls zur Optimierung der Heizkosten gibt es die Fenstersanierung, bei der alte Fenster gegen neue getauscht werden. Die Asbestsanierung ist eine der wichtigsten Sanierungen. Hier werden sämtliche asbesthaltige Stoffe, deren krebserregende Wirkung nachgewiesen ist, entfernt und durch verträglichere Stoffe ersetzt.
Seilbagger
- Seilbagger werden in der Regel zusammen mit Stahlmasse, Abbruchzange, Betonpulverisierer und Abbruchgreifer beim Abbruch kompakter und mehrgeschossiger Bauwerke eingesetzt. Auch bei Türmen oder Schornsteinen kommt der Seilbagger zum Einsatz. Für den Seilbagger sind spezielle hydraulische Anbaugeräte wie Abbruchzangen oder Pulverisierer entwickelt worden, die ihr Hydraulikgerät bereits integriert haben. Der Abbruch kann nun frei von langen Hydraulikleitungen sehr viel flexibler erfolgen. Da durch diese Maßnahme gleichzeitig die Fehlerquelle Nummer Eins eliminiert wurde, ist das Arbeiten sehr viel effizienter und auch wirtschaftlicher geworden. Die interne Hydraulikanlage des Seilbaggers wird durch einen Verbrennungsmotor betrieben. Da die Kraftstoffreserve naturgemäß begrenzt ist, ist ein maximaler Dauerbetrieb von lediglich 6 bis 8 Stunden möglich.
Für Havariefälle ist jeder Seilbagger mit einer Notlösefunktion ausgestattet, die per Funksignal aktiviert werden kann. Mit Hilfe des Abbruchgreifers des Seilbaggers werden Teile oder Bauelemente des abzureißenden Objekts gelöst und können direkt auf ein bereitstehendes Fahrzeug zum Abtransport geladen oder an anderen Orten bis zur weiteren Verwendung zwischengelagert werden. Beim Abbruch wird der geöffnete Greifer über den Schwerpunkt des abzutragenden Elements gestellt, abgesenkt und dann geschlossen. Beim Schließen wird das Baumaterial aus dem Verbund gelöst und kann anschließend entfernt werden. Der Rückbau des Objektes erfolgt konventionell von oben nach unten mit der wechselnden Beseitigung horizontaler und vertikaler Konstruktionsteile.
Das Umstürzen von Bauwerksteilen, insbesondere in Abbruchrichtung, soll natürlich vermieden werden. Daher muss das Abtragen des Mauerwerks mit großer Sorgfalt geschehen. Ruckartiges Bewegen des Greifers, jegliches Pendeln oder Schwenken muss vermieden werden, da so ein Herunterfallen oder Einstürzen von Bauwerksteilen begünstigt wird. Beim Abbruch von Mauerwerk, Beton, Stahlbeton und Holz kann der Seilbagger je nach Länge des Auslegers in Höhen von bis zu 100 Metern vordringen. Weiterhin können Seilbagger auch als Kran für verschiedene Demontagearbeiten eingesetzt werden. Zu diesem Zweck ist eine Umrüstung des Seilbaggers mit Kranhaken notwendig.
Stahlscheren
- Im Gegensatz zu Massivbauwerken aus Beton oder Ziegelmauerwerk bedarf es beim Abbruch von Stahlbauten nur einer Durchtrennung von konstruktiven Stahlelementen aus der vorhandenen Baustruktur. Daher kommt bei diesen Einsätzen die Wirkungsweise einer Stahlschere zum Einsatz. Prinzipiell funktioniert diese genau wie eine konventionelle Papierschere. Genauso wird das Material bei der Stahlschere durch zwei Schneiden getrennt. Das oberste Ziel ist das Erlangen einer möglichst hohen Schließkraft der Stahlschere bei möglichst geringem Eigengewicht. Man unterscheidet zwischen mechanischen Stahlscheren, hydraulischen Stahlscheren und Tankscheren.
Mechanische Stahlscheren werden am Löffelstiel des Baggers montiert und direkt vom Löffelzylinder angetrieben, daher bedarf es keines eigenen Steuerkreises. Der Umlenkmechanismus der Stahlscheren ermöglicht extrem hohe Schneidkräfte bei geringem Eigengewicht. Der untere Arm der Stahlschere ist so ausgelegt, dass er problemlos das Stahlmaterial greifen kann. Durch den sogenannten Papageienschnabel wird ein Einklemmen des Stahls in der Schere verhindert.
Hydraulische Stahlscheren sind eine besondere Entwicklung. Sie verfügen über Endlos-Dreheinrichtungen und besonders lange Scherenarme zur Aufnahme von verschiedenen Messern. Durch die Hydraulikbauweise sind sehr lange und schlanke Konstruktionen möglich. Allerdings entsteht hierdurch auch ein hohes Eigengewicht, weshalb die Stahlscheren bei längerem Einsatz oftmals direkt am Grundausleger montiert werden. Beim Hochabbruch benutzt man überwiegend kleinere Ausführungen, da diese durch ihre knapperen Abmessungen leichter an der Abbruchstelle zu positionieren sind. Die Scherenarme sind entsprechend so konstruiert, dass nach dem Schnitt kein Material in der Zange zurückbleibt.
Beim Abbruch großer Stahlbehälter oder beim Trennen von Stahlblechen kommen sogenannte Tankscheren zum Einsatz. Sie können problemlos Stahlplatten mit einer Stärke bis zu 100 mm durchtrennen. Sie ist in der Lage, Streifen aus dem zu zerlegenden Material zu schneiden, die dann durch die feststehende untere Backe aus der Schere fallen. Durch die hydraulische Beweglichkeit und der Bewegung des Löffelzylinders können diese Stahlscheren punktgenau am Material angesetzt werden. Sie sind die Alternative zu thermischen Trennverfahren, wenn diese nicht eingesetzt werden können.
Transportgenehmigungsverordnung (TgV)
regelt Einzelheiten im Hinblick auf die Unternehmen, die Abfalltransporte durchführen. Gemäß § 49 KrW-/AbfG dürfen Abfälle zur Beseitigung gewerbsmäßig nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Dies gilt nicht für die Einsammlung oder Beförderung von Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt, soweit diese nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind,
So definiert das Regelwerk der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) [93] Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen. Wesentliche Kriterien sind dabei die sog. Zuordnungswerte:
- ZO - uneingeschränkter Einbau,
- Z1 - eingeschränkter offener Einbau,
- Z2 - eingeschränkter Einbau mit definierten Sicherungsmaßnahmen.
Verwertung
- Alte Fenster, Türen Alle wirtschWir sind bemüht, die Zuführung von nicht kontaminiertem Abbruchmaterial zum Kreislaufprozess zur energetischen oder stofflichen Nutzung' Letztere zur Wiederverwendung, Weiterverwendung oder als Recyclmgmaterial,
Weiterverwendung
einem anderen Verwendungszweck dienender Gebrauch von Teilen eines Abbruchobjektes, z.B. Wohnungsbauplatten für Kletterfelsen oder Lärmschutzwände, wobei die Abmessungen oder die Form dieser Teile auch (geringfügig) verändert werden können.
Wiederverwendung
dem ursprünglichen Verwendungszweck entsprechender nochmaliger Gebrauch von Teilen eines Abbruchobjektes, z.B. Fertigteilplatten oder Dachbinder, wobei eine Ausbesserung bzw. Aufarbeitung dieser Teile erforderlich sein kann und bei tragenden Teilen die statische Eignung zu prüfen ist.
Windkraftanlagen
abhängig von den örtlichen Verhältnissen wählen wir das geeignete Abbruchverfahren. Sprengung der Windkraftanlage mit einer Schneidladung. Demontage und Verschrottung der Windkraftanlag.
Zuordnungswerte Z0, Z1, Z2, Z3, Z4, Z5
- In der LAGA-Richtlinie sind Konzentrationsangaben für verschiedene
Parameter angegeben. Sie stellen Obergrenzen für bestimmte definierte Verwertungs- bzw. Aufbereitungsmöglichkeiten von belasteten Materialien dar.
Diese Orientierungswerte geben an, bis zu welchem Grad Material ohne
weitere Maßnahmen einer Aufbereitungsanlage zugeführt werden kann.
Generell gilt, dass bei Überschreitung der Z2-Werte eine Verwertung außerhalb
von Deponien in der Regel nicht mehr zulässig ist. Hier reichen dann definierte
Sicherungsmaßnahmen außerhalb von Deponien nicht mehr aus.
Falls die Zuordnungswerte der Ebene Z 0 unterschritten werden, können die
Materialien im Allgemeinen uneingeschränkt wieder verwendet werden.
Werden die Werte der Zuordnungsebene Z 1 unterschritten, sind die Materialien
grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen wiederzuverwerten. Diese Ebene
stellt die Obergrenze für den "eingeschränkten offenen Einbau" dar. Dies bedeutet,
dass diese Materialien in den Flächen wiederverwertet werden können, die
im Hinblick auf ihre Nutzung als unempfindlich anzunehmen sind. Grundsätzlich
gilt ansonsten noch, dass bei Einhaltung der Z 1.1-Werte selbst unter
ungünstigen hydrogeologischen Voraussetzungen davon auszugehen ist, dass
keine nachteiligen Veränderungen des Grundwassers auftreten.
Dies trifft für die Ebene Z 1.2 nur noch eingeschränkt zu.
Grundsätzlich sind Flächen, in denen derartige Materialien verwendet werden
können, wie folgt zu benennen:
Straßen- und Wegebau sowie begleitende Erdbaumaßnahmen
Industrie-, Gewerbe- und Lagerflächen
Grünanlagen, soweit diese eine geschlossene dauerhafte Vegetationsschicht
haben sowie Oberflächenabdichtungen von Deponien, z. B. Kapillarsperre und
in Ausnahmefällen auch bergbauliche Rekultivierungsmaßnahmen und sonstige
Abgrabungen, soweit das Material mit einer ausreichend mächtigen
Schicht aus Bodenmaterial überdeckt wird.
Zu beachten ist auf jeden Fall der Abstand zwischen der Schüttkörperbasis und
dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand, der mindestens 1 m betragen
sollte.
Ausgenommen von einer derartigen Verwertung sind beispielsweise Trinkwasserschutzzonen und Heilquellenschutzgebiete sowie Flächen mit sensibler Nutzung.
Liegen die Konzentrationen zwischen den Zuordnungswerten Z 1 und Z 2, ist ein
Einbau dieser Stoffe unter definierten technischen Sicherungsmaßnahmen bei
bestimmten Baumaßnahmen möglich. Hier sind beispielsweise Straßen-, Wegebau-
und Erdbaumaßnahmen zu nennen. Auch kommen beispielsweise Lärmschutzwälle
mit mineralischen und darüber liegende Rekultivierungsschichten in Frage.
Ansonsten gilt, dass hier Baumaßnahmen in Trinkwasserschutzgebieten usw. für derartige Verwertungen ausgenommen sind.
Wird bei einer Untersuchung von Gebäuden, Bauteilen oder Bauschutt eine
Überschreitung der Zuordnungswerte Z 2 ermittelt, darf dieses Material nicht
mehr direkt einer Bauschuttrecyclinganlage zugeführt werden. In diesem Fall
kommt eine Verwertung des Bauabfalls entweder für deponietechnische Zwecke
oder nach einer schadstoffbeseitigenden Vorbehandlung in einer zugelassenen
Anlage in Betracht (Z 3- bis Z 4-Material - Deponieklasse I und 11 gemäß TA
Siedlungsabfall).
Werden die Zuordnungswerte Z 4 (entspricht Deponieklasse 11 nach TA Siedlungsabfall) bei Abbruchabfällen überschritten, gelten diese als schädlich verunreinigt
(Z 5-Material). Dies bedeutet, dass diese Abbruchabfälle gemäß TA Abfall
einer Sonderabfalldeponie zuzuführen sind.
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Abbruchunternehmen - Abbrucharbeiten
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40 Jahre Eckert. Wir arbeiten deutschlandweit im Bereich
Abbruch, Betonsägen und Erdbau. Im Sommer 2007 wurden die Güterhallen am Busbahnhof in Aschaffenburg abgebrochen. Ein 105 m hoher Industrieschornstein aus Beton wurde in Mainz maschinell abgebaut. Für den Neubau exklusiver Eigentumswohnungen am Main wurde das "Haus des Sports", ein Hallenbad der Sporthochschule Erschütterungsmessungen Würzburg abgebrochen.
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Unsere Leistungen im Einzelnen: Abbruch, Umweltsanierung, Umweltdienstleistung, Bodensanierung, Grundwassersanierung, Flächensanierung, Flächenrecycling, Renaturierung, Revitalisierung, Wasserreinigung, Grundwasserreinigung, Abdichtungen, Gebäuderückbau, Abbrucharbeiten, Altlasten, Brachflächen, Kontaminationen, Beseitigung, Sanierungsmethoden, Deponiesanierung, Untersuchung, Rückbau, Entsorgung, Demontage, Entwässerung, Tiefbau, Spezialtiefbau, Aushub, Erdbau, Erdarbeiten, Erdaushub, Erdaushubabtransport, Wegebau, Grundbau, Gründungen, Baugrubensicherungen, Hochwasserschutz, Hochwasserschutzprojekte, Hochwasserschutzbauten, Dammsanierung, Dammbau, Deichbau, Deichsanierung, Wasserbau, Lärmschutzwall, Neugestaltung, Wasserhaltung, Ufersicherung, Baumaschinenvermietung, Deponiebau.
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